- Stefan Spiegel
Am Samstag 2. April endet die verlängerte Gültigkeit der bisherigen Corona-Regeln. Für den Vereinsabend und Wettkämpfe gelten dann keine Zugangsbeschränkungen und keine Maskenpflicht mehr. Es sind also weder Impf-/Testnachweise nötig, noch gibt es Beschränkungen der Personenanzahl.
Ausnahmen kann es lediglich an Spielorten geben, für die weiterhin Einschränkungen verfügt werden können, zum Beispiel in Altenheimen; das muss im Einzelfall geklärt werden. Eine individuelle Absonderungspflicht im Fall eines offiziellen positiven Antigen-/PCR-Tests besteht auch unabhängig von Sportregeln natürlich weiterhin.
Und in Übereinstimmung mit dem BSV appellieren wir an ein rücksichtvolles Verhalten aller Vereinsmitglieder und Gäste, also beispielsweise das freiwillige Tragen von Masken, den Verzicht auf eine Teilnahme an Vereinsabend und Wettkämpfen beim Vorliegen eindeutiger Corona-Symptome, bei einem positiven Selbsttest, etc.