Update zum Sommerfest (siehe News vom 5.9.)
Es besteht aufgrund einer neuen behördlichen Verordnung vom 7.9.2021 nun doch 3G-Pflicht!
Das bedeutet, alle Teilnehmer dürfen keine Krankheitssymptome aufweisen und müssen:
- Kinder bis 6 Jahre oder Schüler sein, oder
- geimpft oder genesen sein (mit Nachweis), oder
- einen tagesaktuellen negativen Schnelltest vorlegen
Wir sind verpflichtet, dies zu prüfen und zu dokumentieren; Schnelltests direkt vor Ort sind gegen einen Unkostenbeitrag von 1,-€ möglich.